

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HumAInize
Stand: 8. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist:
HumAInize
Inhaber: Jan Süß
Wittelsbacherring 32
95444 Bayreuth
Deutschland
E-Mail: info@humainize.de
nachfolgend „HumAInize“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen HumAInize und seinen Kunden über insbesondere:
KI-Beratung und KI-Strategie,
Prozessanalysen und Prozessoptimierungen,
Automatisierungen und Workflow-Lösungen,
Entwicklung und Implementierung von KI-Assistenten und AI Agents,
Software- und Systemintegrationen,
Erstellung von Konzepten, Prototypen, Anwendungen und digitalen Lösungen,
Schulungen, Workshops und Coachings,
Support- und Betreuungsleistungen,
digitale Inhalte, Vorlagen und Arbeitsmaterialien,
Mitgliedschaften im HumAInize Business Club sowie
sonstige im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistungen.
Das Angebot von HumAInize richtet sich ausschließlich an:
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
HumAInize schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage, Bestellung oder Buchung, dass er den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
HumAInize ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss geeignete Angaben oder Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern. Hierzu können insbesondere der Unternehmensname, die Geschäftsanschrift, eine geschäftliche Website, ein Gewerbenachweis, Handelsregisterdaten oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehören.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher gehandelt hat, ist HumAInize berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden, soweit die Fortführung des Vertrags unter den tatsächlichen Umständen unzumutbar ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn HumAInize ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen HumAInize und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich in folgender Rangfolge aus:
einer individuell ausgehandelten Vereinbarung,
dem Angebot oder der Auftragsbestätigung,
der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung,
einem vereinbarten Projekt-, Leistungs- oder Pflichtenheft,
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben auf der Website, in Präsentationen, sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen, Broschüren oder allgemeinen Informationsunterlagen stellen keine Garantie und kein verbindliches Leistungsversprechen dar, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags geworden sind.
Garantien, bestimmte Einsparungen, Umsatzsteigerungen, Fördermöglichkeiten, technische Ergebnisse oder wirtschaftliche Erfolge gelten nur dann als zugesichert, wenn HumAInize dies ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet hat.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen oder sonstigen Informationsmaterialien stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Bei individuellen Beratungs-, Projekt-, Implementierungs-, Schulungs- oder Workshopaufträgen gibt der Kunde durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Beauftragung oder Unterzeichnung einer Vereinbarung ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von HumAInize, durch den Beginn der Leistungserbringung oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahmeerklärung zustande.
Bei Onlinebuchungen oder Bestellungen über Stripe oder einen vergleichbaren Zahlungsdienstleister gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag bei Onlinebuchungen kommt zustande, sobald HumAInize:
die Bestellung ausdrücklich bestätigt,
den Zugang zur gebuchten Leistung oder Mitgliedschaft freischaltet oder
mit der Leistungserbringung beginnt.
Eine automatisch versandte Eingangs- oder Zahlungsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies aus der Bestätigung eindeutig hervorgeht.
Der Kunde hat vor Abschluss einer Onlinebestellung die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und Eingabefehler zu korrigieren.
Vertragssprache ist Deutsch.
Da HumAInize ausschließlich Verträge mit Unternehmern abschließt, wird kein freiwilliges Verbraucherwiderrufsrecht eingeräumt.
§ 4 Aufnahme in den HumAInize Business Club
Ein Anspruch auf Aufnahme in den HumAInize Business Club besteht nicht.
HumAInize kann die Aufnahme insbesondere ablehnen, wenn:
das Angebot des Clubs erkennbar nicht zum Bedarf des Interessenten passt,
die Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen wird,
die Teilnahme überwiegend der eigenen Akquise oder Werbung dienen soll,
ein erheblicher Interessenkonflikt mit bestehenden Mitgliedern besteht,
die Kapazitätsgrenze des Clubs erreicht ist oder
die Aufnahme die fachliche oder persönliche Qualität der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigen könnte.
Die Anzahl der Gründungsmitgliedschaften zum garantierten Gründungspreis ist auf die ersten 25 von HumAInize angenommenen Unternehmensmitgliedschaften begrenzt.
Maßgeblich für die Reihenfolge der Gründungsmitgliedschaften ist nicht allein der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der verbindlichen Annahme der Mitgliedschaft durch HumAInize.
Wurde bereits eine Zahlung ausgelöst und lehnt HumAInize die Aufnahme ab, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
HumAInize ist berechtigt, den Beginn des Clubbetriebs um bis zu acht Wochen zu verschieben oder von der Durchführung abzusehen, wenn eine zuvor ausdrücklich kommunizierte Mindestzahl an Mitgliedschaften nicht erreicht wird. HumAInize wird die betroffenen Mitglieder unverzüglich in Textform informieren. Bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 5 Art und Umfang der Leistungen
HumAInize erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren fachlichen und technischen Kenntnisstand.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder der Beschreibung des gebuchten Produkts.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein konkret abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart wurde, werden die Leistungen als Dienstleistungen erbracht. HumAInize schuldet in diesem Fall ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
Wird ausdrücklich ein bestimmtes abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen über Werkleistungen und Abnahme in diesen AGB.
Nicht im ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
Rechtsberatung,
Steuerberatung,
individuelle datenschutzrechtliche Prüfung,
Zertifizierung der rechtlichen Zulässigkeit eines KI-Systems,
Prüfung gewerblicher Schutzrechte Dritter,
IT-Sicherheitsaudits,
dauerhafte Systemadministration,
dauerhafte Wartung und Betreuung,
Beschaffung kostenpflichtiger Drittanbieter-Lizenzen und
Leistungen, die im Angebot ausdrücklich als Zusatzleistung bezeichnet sind.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet.
HumAInize darf bei der Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner und Unterauftragnehmer einsetzen. HumAInize bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
HumAInize ist berechtigt, Methoden, Tools, technische Komponenten und Arbeitsabläufe anzupassen, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck und der wesentliche Leistungsumfang nicht beeinträchtigt werden.
§ 6 Beratung, Empfehlungen und Verantwortung des Kunden
Beratungsleistungen von HumAInize beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und den zum Beratungszeitpunkt erkennbaren Umständen.
Empfehlungen, Analysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Prognosen und Einschätzungen dienen der unternehmerischen Entscheidungsunterstützung.
Die abschließende Entscheidung über die Verwendung und Umsetzung der Empfehlungen liegt beim Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, Empfehlungen und Ergebnisse vor ihrer betrieblichen Verwendung eigenverantwortlich auf ihre Eignung für das konkrete Unternehmen, den vorgesehenen Prozess und die geltenden rechtlichen Anforderungen zu prüfen.
HumAInize erbringt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Datenschutzberatung.
Rechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche, regulatorische oder datenschutzrechtliche Aussagen im Rahmen von Beratungen, Workshops, Clubterminen oder Informationsmaterialien sind lediglich allgemeine Hinweise und ersetzen keine Prüfung durch entsprechend qualifizierte oder zugelassene Berufsträger.
Soweit ein Vorhaben besondere rechtliche, regulatorische, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche oder branchenspezifische Anforderungen berührt, ist der Kunde für die Einholung einer fachkundigen Prüfung verantwortlich, sofern diese Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
§ 7 KI-Systeme und automatisierte Ergebnisse
Dem Kunden ist bekannt, dass Ergebnisse generativer KI-Systeme technisch bedingt:
unvollständig,
ungenau,
veraltet,
missverständlich,
fehlerhaft oder
rechtlich problematisch
sein können.
KI-generierte Inhalte und automatisierte Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft für wesentliche geschäftliche, rechtliche, medizinische, sicherheitsrelevante, personelle oder finanzielle Entscheidungen verwendet werden.
Der Kunde ist für eine angemessene menschliche Prüfung, Freigabe und Kontrolle der von ihm verwendeten KI-Ergebnisse verantwortlich.
HumAInize schuldet keine vollständige Fehlerfreiheit von Ausgaben externer KI-Systeme und keine Garantie dafür, dass deren Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind.
HumAInize wird den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auf erkennbare Grenzen und Risiken der eingesetzten Systeme hinweisen.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten bereitstellen und keine Systeme für rechtswidrige, diskriminierende, täuschende oder sonst unzulässige Zwecke einsetzen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die konkrete betriebliche Verwendung einer Lösung sowie die Eingabe, Übermittlung und Verarbeitung der verwendeten Daten zulässig sind, soweit HumAInize nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden fachlichen Prüfung beauftragt wurde.
§ 8 Drittanbieter, Software und technische Abhängigkeiten
Zur Leistungserbringung können Produkte und Dienste externer Anbieter eingesetzt werden, beispielsweise:
Microsoft 365,
Microsoft Power Platform,
n8n,
Notion,
OpenAI,
Anthropic,
Google,
Videokonferenz- und Communityplattformen,
Hosting- und Cloudanbieter,
Newsletter- und Formularanbieter,
Zahlungsdienstleister sowie
sonstige KI-, Software- und Infrastrukturplattformen.
Für die Nutzung externer Produkte gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Drittanbieters.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Benutzerkonten, Zugänge, Lizenzen und Nutzungsrechte rechtzeitig bereitzustellen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich von HumAInize übernommen wird.
Entgelte externer Anbieter sind nur dann in der Vergütung von HumAInize enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
HumAInize hat keinen Einfluss auf:
die dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste,
Änderungen von Funktionen oder Schnittstellen,
Preisänderungen,
Nutzungsbeschränkungen,
die Einstellung einzelner Dienste,
Sicherheits- oder Datenschutzänderungen und
sonstige Entscheidungen der jeweiligen Drittanbieter.
Änderungen oder Ausfälle externer Systeme können Anpassungen, Verzögerungen oder zusätzliche Leistungen erforderlich machen.
Zusätzliche Leistungen, die durch Änderungen externer Systeme erforderlich werden, werden gesondert vergütet, soweit HumAInize die Ursache nicht zu vertreten hat.
HumAInize haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Datenverluste externer Systeme, soweit diese nicht von HumAInize zu vertreten sind.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt HumAInize alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Ansprechpartner, Entscheidungen, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde benennt eine fachlich und organisatorisch zuständige Kontaktperson, die berechtigt ist, notwendige Entscheidungen zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
Anforderungen und Ziele vollständig mitzuteilen,
bereitgestellte Inhalte und Daten auf Richtigkeit zu prüfen,
vereinbarte Freigaben fristgerecht zu erteilen,
Zugangsdaten sicher zu übermitteln,
erforderliche Datensicherungen durchzuführen,
geeignete Testdaten bereitzustellen,
Arbeitsergebnisse zu prüfen und Rückmeldungen zu geben und
die technischen und organisatorischen Voraussetzungen im eigenen Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Dokumente, Marken, Bilder, Texte und sonstigen Materialien berechtigt ist.
Verzögert oder erschwert sich die Leistungserbringung aufgrund einer unterlassenen, verspäteten, unrichtigen oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Der durch die fehlende oder verspätete Mitwirkung verursachte zusätzliche Aufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen zusätzlich berechnet werden.
HumAInize haftet nicht für Nachteile, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.
§ 10 Leistungszeiten und höhere Gewalt
Leistungstermine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Soweit HumAInize für die Leistungserbringung auf Mitwirkungen, Informationen, Freigaben oder Leistungen des Kunden oder Dritter angewiesen ist, beginnen vereinbarte Fristen erst, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen.
Bei unvorhersehbaren und von HumAInize nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierzu gehören insbesondere:
höhere Gewalt,
Naturereignisse,
behördliche Maßnahmen,
Krieg oder vergleichbare Konflikte,
Arbeitskämpfe,
erhebliche Erkrankung oder Ausfall von Schlüsselpersonen,
Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle,
Cyberangriffe,
Störungen von Cloud- oder Softwareanbietern und
sonstige nicht vorhersehbare technische Störungen.
Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Tage und ist einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten.
§ 11 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Vergütung, Termine, technische Machbarkeit und Leistungsumfang haben.
HumAInize ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, bevor sich die Parteien über die daraus entstehenden Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung und des Zeitplans geeinigt haben.
Zusatzleistungen werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen beziehungsweise auf Grundlage eines gesonderten Angebots vergütet.
Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:
zusätzliche Abstimmungsrunden,
nachträgliche Konzeptänderungen,
zusätzliche Schnittstellen,
Änderungen aufgrund neuer Kundenvorgaben,
Datenbereinigungen,
Migrationen,
zusätzliche Schulungen,
Anpassungen aufgrund von Änderungen externer Systeme und
Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs.
§ 12 Abnahme von Werkleistungen
Soweit ein konkret abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart wurde, ist der Kunde nach Bereitstellung zur Abnahme verpflichtet.
HumAInize zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform an.
Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die hierfür maßgeblichen Mängel nachvollziehbar und in Textform zu benennen.
Nutzt der Kunde das Arbeitsergebnis nach Bereitstellung produktiv und ohne wesentlichen Vorbehalt, kann dies als Indiz für die Abnahme gelten. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahme bleiben unberührt.
HumAInize ist berechtigt, in sich abgeschlossene und eigenständig nutzbare Teilleistungen zur Teilabnahme vorzulegen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 13 Vergütung und Preise
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Buchungsformular oder der jeweiligen Produktbeschreibung.
Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Soweit HumAInize die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Auslagen, Reisekosten, Übernachtungskosten, Lizenzgebühren und Kosten externer Anbieter werden zusätzlich berechnet, sofern sie für die vereinbarte Leistung erforderlich und mit dem Kunden abgestimmt sind.
Reisezeiten können entsprechend dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung vergütet werden.
Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich erbrachten Zeiten nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen berechnet.
HumAInize ist berechtigt, bei längerfristigen oder umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 14 Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Onlinebuchungen, digitalen Leistungen, Workshops und Mitgliedschaften kann die Zahlung vollständig im Voraus verlangt werden.
Zahlungen können insbesondere über Stripe oder andere im Bestellprozess angebotene Zahlungsarten abgewickelt werden.
Bei wiederkehrenden Zahlungen ermächtigt der Kunde den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die jeweils fälligen Beiträge entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall über das ausgewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zahlungs- und Rechnungsdaten aktuell zu halten und für eine ausreichende Deckung beziehungsweise Funktionsfähigkeit des ausgewählten Zahlungsmittels zu sorgen.
Schlägt eine Zahlung fehl, ist HumAInize nach entsprechender Mitteilung berechtigt:
einen erneuten Einzugsversuch vorzunehmen,
den offenen Betrag in Rechnung zu stellen,
den Zugang zu digitalen Leistungen oder zum Mitgliederbereich vorübergehend zu sperren und
die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
Eine berechtigte Zugangssperrung befreit den Kunden nicht von der Zahlung bereits fälliger Beträge.
Bank-, Rücklastschrift- oder vergleichbare Kosten, die aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen, können dem Kunden in tatsächlicher Höhe berechnet werden.
§ 15 Workshops, Schulungen und Veranstaltungen
Anmeldungen zu Workshops, Schulungen und Veranstaltungen sind verbindlich.
Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird, gelten bei einer Stornierung durch den Kunden folgende Entgelte:
mehr als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
8 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,
0 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Für ausdrücklich unentgeltliche Veranstaltungen gelten diese Stornierungsentgelte nicht.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei HumAInize.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HumAInize kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde kann nach vorheriger Mitteilung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, soweit das jeweilige Veranstaltungsformat dies zulässt.
Bei individuell für ein Unternehmen reservierten Terminen können abweichende Stornierungsregelungen im Angebot vereinbart werden.
HumAInize ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben, online statt vor Ort durchzuführen oder abzusagen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Erkrankung oder Ausfall des Referenten,
höherer Gewalt,
technischen Störungen oder
einer nicht erreichten, zuvor ausdrücklich kommunizierten Mindestteilnehmerzahl.
Bei einer vollständigen Absage durch HumAInize werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte erstattet oder nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche wegen einer Absage oder Verschiebung bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 16 Vertragsgegenstand des HumAInize Business Clubs
Der HumAInize Business Club ist ein ausschließlich an Unternehmen gerichtetes Weiterbildungs-, Umsetzungs- und Netzwerkangebot.
Im Mittelpunkt stehen:
der fachliche Austausch zwischen Unternehmen und Fachleuten,
die praxisorientierte Demonstration von KI- und Automatisierungslösungen,
die gemeinsame Einordnung konkreter betrieblicher Herausforderungen,
die Vermittlung von Methoden und Vorgehensweisen und
die Unterstützung bei der Entwicklung sinnvoller betrieblicher Anwendungsfälle.
HumAInize schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung und fachliche Moderation der Clubformate, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg.
Die Clubmitgliedschaft stellt grundsätzlich eine Gruppenleistung dar. Sie ersetzt keine individuell beauftragte Beratung, Implementierung oder Projektbegleitung.
§ 17 Enthaltene Clubleistungen
Die Mitgliedschaft umfasst in jedem vollständigen Kalendermonat grundsätzlich:
a) mindestens drei KI-Praxissprechstunden von jeweils ungefähr 60 Minuten,
b) einen Umsetzungsworkshop von ungefähr 90 bis 120 Minuten,
c) einen Unternehmens-Hot-Seat oder eine vergleichbare gemeinsame Unternehmensfallanalyse,
d) Zugang zum geschützten fachlichen Austausch der Mitglieder,
e) Zugang zur Vorlagen-, Aufzeichnungs- und Umsetzungsbibliothek in ihrem jeweils vorhandenen Bestand,
f) fachliche Demonstrationen, Checklisten, Orientierungshilfen und Arbeitsmaterialien sowie
g) gegebenenfalls Expertenbeiträge, Netzwerkformate und weitere in der aktuellen Leistungsbeschreibung bezeichnete Clubangebote.
Bei einem untermonatigen Beginn der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch darauf, sämtliche für einen vollständigen Kalendermonat vorgesehenen Termine rückwirkend oder zusätzlich zu erhalten.
Der Unternehmens-Hot-Seat beziehungsweise die Unternehmensfallanalyse bezieht sich auf einen oder mehrere von HumAInize ausgewählte Fälle aus der Mitgliedschaft.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass das eigene Unternehmen eines Mitglieds in einem bestimmten Monat für einen Hot-Seat ausgewählt wird oder dass jedes eingereichte Anliegen individuell und vollständig bearbeitet wird.
HumAInize kann Fälle insbesondere nach folgenden Kriterien auswählen:
fachliche Relevanz,
Umsetzbarkeit,
Vertraulichkeit,
zeitlicher Umfang und
Mehrwert für die gesamte Gruppe.
Ein Anspruch auf die Behandlung eines bestimmten Tools, die Durchführung eines bestimmten Themas, die Teilnahme eines bestimmten Gastreferenten oder die dauerhafte Nutzung einer bestimmten Drittanbieterplattform besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
HumAInize ist berechtigt, ein Tool oder eine Plattform durch eine fachlich vergleichbare Alternative zu ersetzen, wenn sich Funktionen, Preise, Nutzungsbedingungen, Datenschutzanforderungen oder die Verfügbarkeit des bisherigen Anbieters ändern.
§ 18 Nicht in der Clubmitgliedschaft enthaltene Leistungen
Nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind insbesondere:
a) die individuelle Einrichtung oder Konfiguration von Systemen im Unternehmen des Mitglieds,
b) die Entwicklung kundenspezifischer Automatisierungen, Anwendungen, Schnittstellen, KI-Assistenten oder Sprachassistenten,
c) die Implementierung oder der Betrieb produktiver Systeme,
d) Datenmigrationen und Datenbereinigungen,
e) umfassende individuelle Prozessanalysen,
f) individuelle Projektplanung oder Projektbegleitung,
g) Vor-Ort-Beratung und unternehmensinterne Schulungen,
h) dauerhafter technischer Support, Wartung oder Störungsbeseitigung,
i) individuelle rechtliche, steuerliche, datenschutzrechtliche oder regulatorische Prüfung,
j) die Prüfung oder Freigabe produktiver KI-Ergebnisse,
k) die Beschaffung oder Finanzierung von Lizenzen und Drittanbieterleistungen und
l) die vollständige Umsetzung eines im Club besprochenen Anwendungsfalls.
Die in Absatz 1 genannten Leistungen können auf Grundlage eines gesonderten Angebots und gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
§ 19 Unternehmensmitgliedschaft und teilnahmeberechtigte Personen
Vertragspartner und Mitglied des HumAInize Business Clubs ist das im Bestellvorgang bezeichnete Unternehmen.
Die Mitgliedschaft wird nicht mit der einzelnen teilnehmenden Person, sondern mit dem Unternehmen abgeschlossen.
Jede Unternehmensmitgliedschaft umfasst zunächst eine vom Unternehmen benannte natürliche Person als Hauptansprechpartner und teilnahmeberechtigte Hauptperson.
Auf Anfrage des Mitglieds kann eine zweite natürliche Person desselben Unternehmens ohne zusätzlichen Mitgliedsbeitrag zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Anfrage und die Benennung der zweiten Person müssen in Textform erfolgen. Die Freischaltung erfolgt erst nach Bestätigung durch HumAInize.
HumAInize wird die zweite Person grundsätzlich zulassen, sofern:
die Person demselben Unternehmen angehört,
keine Kapazitäts- oder Interessenkonflikte bestehen,
die Person diese AGB und die geltenden Clubregeln akzeptiert und
die Arbeitsfähigkeit und Vertraulichkeit der Gruppe nicht beeinträchtigt werden.
Je Unternehmensmitgliedschaft dürfen höchstens zwei von HumAInize bestätigte Personen gleichzeitig teilnehmen und Zugang zum Mitgliederbereich erhalten.
Die zweite Person begründet keine zusätzliche Mitgliedschaft und keine eigene Preisgarantie. Sämtliche Rechte und Pflichten bestehen im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens.
Ein Wechsel einer benannten Person ist HumAInize vorab in Textform mitzuteilen.
Scheidet eine benannte Person aus dem Unternehmen aus oder entfällt ihre Teilnahmeberechtigung, hat das Mitglied HumAInize unverzüglich zu informieren.
Der bisherige Zugang darf ab dem Ausscheiden oder dem Wegfall der Berechtigung nicht weiter genutzt werden. HumAInize kann anschließend eine neue Person desselben Unternehmens freischalten.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm benannten Personen:
diese AGB,
die Vertraulichkeitsregelungen,
die Datenschutzvorgaben,
die Verhaltensregeln und
die Nutzungsbeschränkungen
einhalten.
Verstöße einer teilnahmeberechtigten Person werden dem Mitglied zugerechnet.
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht untereinander oder an weitere Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Kunden oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Weitere Personen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch HumAInize teilnehmen.
§ 20 Laufzeit und Kündigung der Clubmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich mit monatlicher Abrechnung angeboten.
Eine Jahreszahlung, feste Jahreslaufzeit oder automatische Verlängerung um ein Jahr ist nicht Bestandteil des aktuellen Angebots.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Vertragsschluss beziehungsweise mit dem in der Bestellbestätigung genannten Startdatum und läuft auf unbestimmte Zeit.
Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Beide Parteien können die Mitgliedschaft zum Ende des jeweils laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
Die Kündigung kann insbesondere:
per E-Mail oder
über eine bereitgestellte Verwaltungsfunktion beziehungsweise ein Stripe-Kundenportal
erfolgen.
Bereits begonnene monatliche Abrechnungszeiträume werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet.
Mit Ablauf des letzten bezahlten Abrechnungszeitraums enden:
die Teilnahmeberechtigung,
der Zugang zur Community,
der Zugang zur Mitgliederbibliothek,
der Zugriff auf Aufzeichnungen und
die Möglichkeit, neue Clubmaterialien herunterzuladen.
Bereits während der Mitgliedschaft rechtmäßig heruntergeladene Vorlagen und Arbeitsmaterialien dürfen nach Maßgabe von § 26 weiterhin für eigene interne betriebliche Zwecke verwendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für HumAInize liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied oder eine von ihm benannte Person:
trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt,
Zugangsdaten unberechtigt weitergibt,
vertrauliche Informationen offenlegt,
Clubinhalte unerlaubt vervielfältigt oder verbreitet,
andere Mitglieder erheblich belästigt,
ungefragte Akquise oder Spam betreibt,
personenbezogene Daten Dritter entgegen den Clubregeln einbringt,
rechtswidrige Inhalte verwendet oder
erheblich oder wiederholt gegen diese AGB oder die Verhaltensregeln verstößt.
Soweit der Verstoß nicht besonders schwerwiegend ist, wird HumAInize grundsätzlich zunächst eine Abmahnung aussprechen und Gelegenheit zur Abhilfe geben.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 21 Mitgliedsbeitrag und Gründungspreis
Der monatliche Nettogrundpreis einer Gründungsmitgliedschaft beträgt 79,00 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus für den folgenden monatlichen Abrechnungszeitraum fällig.
Der Mitgliedsbeitrag gilt pro Unternehmensmitgliedschaft und umfasst nach Maßgabe von § 19 auch eine auf Anfrage zugelassene zweite Person desselben Unternehmens.
Soweit HumAInize die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird auf den Nettogrundpreis keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder wird HumAInize aus anderen Gründen umsatzsteuerpflichtig, versteht sich der garantierte Grundpreis von 79,00 Euro als Nettobetrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der garantierte Nettogrundpreis der Gründungsmitgliedschaft bleibt von der erstmaligen oder späteren Berechnung gesetzlicher Umsatzsteuer unberührt.
HumAInize wird das Mitglied vor der erstmaligen Berechnung von Umsatzsteuer in Textform informieren.
Die ersten 25 von HumAInize angenommenen Unternehmensmitglieder erhalten den monatlichen Nettogrundpreis von 79,00 Euro für die gesamte Dauer ihrer ununterbrochenen Mitgliedschaft.
Die Preisgarantie gilt zeitlich unbegrenzt, solange:
die Mitgliedschaft ohne wirksame Beendigung fortbesteht,
das Unternehmen seine fälligen Beiträge ordnungsgemäß entrichtet und
kein Neuabschluss nach einer beendeten Mitgliedschaft erfolgt.
Ein lediglich technisch fehlgeschlagener Zahlungseinzug führt nicht automatisch zum Verlust der Gründungspreisgarantie.
Die Preisgarantie bleibt bestehen, wenn das Mitglied den offenen Beitrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach entsprechender Zahlungsaufforderung vollständig ausgleicht.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Ausgleich und wird die Mitgliedschaft beendet, entfällt die Gründungspreisgarantie.
Mit der wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft endet die unternehmensbezogene Gründungspreisgarantie.
Bei einem späteren Wiedereintritt besteht kein Anspruch auf den früheren Gründungspreis. Es gilt der zum Zeitpunkt des erneuten Vertragsschlusses angebotene Mitgliedsbeitrag.
Eine Übertragung der Gründungspreisgarantie auf ein anderes Unternehmen ist ausgeschlossen.
Der garantierte Nettogrundpreis der Gründungsmitglieder darf während der ununterbrochenen Mitgliedschaft nicht aufgrund allgemeiner Preisänderungen erhöht werden.
Nicht als Erhöhung des garantierten Nettogrundpreises gelten:
die erstmalige oder veränderte Berechnung gesetzlicher Umsatzsteuer,
gesetzlich verpflichtende Abgaben und
zusätzliche, vom Mitglied freiwillig beauftragte Leistungen außerhalb der Mitgliedschaft.
Für Mitglieder ohne Gründungspreisgarantie kann HumAInize den Mitgliedsbeitrag für zukünftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich insbesondere der Leistungsumfang, Lizenzkosten, Plattformkosten, Personal- oder Betriebskosten oder gesetzliche Abgaben ändern.
Eine Preisänderung für Mitglieder ohne Preisgarantie wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
Das betroffene Mitglied kann die Mitgliedschaft vor Inkrafttreten der Preisänderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf mindestens einen Kalendertag vor dem Belastungsdatum verkürzt. Da der Mitgliedsbeitrag in gleichbleibender Höhe und in festem Abrechnungsintervall eingezogen wird, kann die Ankündigung einmalig für sämtliche künftigen Einzüge erfolgen, insbesondere durch die Bestell- bestätigung, die Rechnung oder eine Mitteilung des Zahlungsdienstleisters.
§ 22 Zahlung des Clubbeitrags über Stripe
Die Zahlung des Clubbeitrags erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethode.
Das Mitglied ermächtigt Stripe, den jeweils fälligen monatlichen Betrag zu Beginn des Abrechnungszeitraums über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
Das Mitglied ist verpflichtet, seine Zahlungs- und Rechnungsdaten aktuell zu halten.
Schlägt eine Zahlung fehl, kann HumAInize:
einen erneuten Einzugsversuch veranlassen,
den offenen Betrag gesondert in Rechnung stellen,
das Mitglied zur Aktualisierung seiner Zahlungsdaten auffordern und
den Zugang zum Club bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend sperren.
Eine vorübergehende Sperrung befreit das Mitglied nicht von der Zahlung bereits fälliger Beiträge.
Bei einer berechtigten Sperrung besteht kein Anspruch auf Ersatz ausgefallener Termine oder auf anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrags.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf mindestens einen Kalendertag vor dem Belastungsdatum verkürzt. Da der Mitgliedsbeitrag in gleichbleibender Höhe und in einem festen Abrechnungsintervall eingezogen wird, kann die Ankündigung einmalig für sämtliche künftigen Einzüge erfolgen, insbesondere durch die Bestellbestätigung, die Rechnung oder eine Mitteilung des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.
§ 23 Änderungen von Clubformaten und Terminen
HumAInize ist berechtigt, Inhalte, Termine, Plattformen und Formate des Clubs weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern:
der Gesamtcharakter als praxisorientierter KI- und Unternehmerclub erhalten bleibt,
der wesentliche Leistungsumfang nicht unangemessen reduziert wird und
die Änderung für die Mitglieder zumutbar ist.
HumAInize kann insbesondere:
Termine verschieben,
Präsenztermine online durchführen,
vergleichbare Themen oder Formate zusammenlegen,
Gastreferenten austauschen,
verwendete Software- und Communityplattformen wechseln und
einzelne Formate durch gleichwertige Formate ersetzen.
Fällt ein angekündigter Termin aus, wird HumAInize grundsätzlich:
einen Ersatztermin anbieten,
einen gleichwertigen zusätzlichen Termin durchführen oder
geeignete Ersatzinhalte bereitstellen.
Muss ein einzelner Termin aus wichtigem Grund kurzfristig entfallen, begründet dies allein keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrags.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
Erkrankung oder Ausfall des Referenten,
technischen Störungen,
höherer Gewalt,
Störungen externer Plattformen oder
sonstigen von HumAInize nicht zu vertretenden Umständen.
Beabsichtigt HumAInize eine wesentliche und dauerhafte Reduzierung des Clubumfangs, werden die Mitglieder mindestens vier Wochen im Voraus in Textform informiert.
Das Mitglied kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der wesentlichen Reduzierung kündigen.
§ 24 Community- und Verhaltensregeln
In Mitgliederbereichen, Gruppen, Veranstaltungen, Workshops und Live-Calls ist ein respektvoller, sachlicher und professioneller Umgang einzuhalten.
Untersagt sind insbesondere:
diskriminierende, beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen,
Belästigung anderer Teilnehmer,
ungefragte Massenwerbung,
aggressive, irreführende oder wiederholte Akquise,
Veröffentlichung vertraulicher Informationen,
Weitergabe von Zugangsdaten,
Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
Hochladen schädlicher Dateien,
Aufzeichnung oder Veröffentlichung von Veranstaltungen ohne Erlaubnis und
Nutzung des Clubs für rechtswidrige oder vertragsfremde Zwecke.
Eine fachliche Vorstellung eigener Leistungen und Kooperationsangebote ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen oder mit vorheriger Zustimmung von HumAInize zulässig.
Mitglieder und teilnahmeberechtigte Personen dürfen in gemeinsamen Clubterminen, Communitybeiträgen, Chats, Bildschirmfreigaben oder hochgeladenen Dokumenten grundsätzlich keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter verwenden.
Dies gilt insbesondere für:
Kundendaten,
Beschäftigtendaten,
Bewerberdaten,
Gesundheitsdaten,
Kontaktdaten,
vertrauliche Vertragsinformationen,
Zugangsdaten und
sonstige identifizierbare Informationen.
Für Demonstrationen sind anonymisierte, synthetische oder entsprechend vorbereitete Beispieldaten zu verwenden.
Ist die Verwendung realer Daten ausnahmsweise fachlich erforderlich, darf sie nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung mit HumAInize und nach Klärung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen erfolgen.
Die allgemeine Clubmitgliedschaft umfasst keine datenschutzrechtliche Einzelfallprüfung.
HumAInize ist berechtigt:
Inhalte zu moderieren,
ungeeignete Beiträge zu entfernen,
Teilnehmer zu verwarnen,
Teilnehmer vorübergehend von einzelnen Formaten auszuschließen und
bei erheblichen oder wiederholten Verstößen die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
§ 25 Aufzeichnungen von Clubterminen
HumAInize kann eigene Demonstrations-, Präsentations- und Vortragsteile von Clubterminen aufzeichnen.
Unternehmens-Hot-Seats, vertrauliche Fallbesprechungen sowie Fragen, Wortbeiträge, Kameraaufnahmen und Bildschirmfreigaben von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Lässt sich die Aufnahme eines Mitgliederbeitrags technisch nicht sicher ausschließen, wird:
vorab eine gesonderte Einwilligung eingeholt oder
der entsprechende Abschnitt vor der Bereitstellung der Aufnahme entfernt.
Auf eine laufende Aufzeichnung wird zu Beginn des jeweiligen Termins deutlich hingewiesen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass jeder Live-Termin aufgezeichnet wird oder dauerhaft als Aufzeichnung verfügbar bleibt.
Bereitgestellte Aufzeichnungen sind während der aktiven Mitgliedschaft und grundsätzlich für höchstens zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung abrufbar.
HumAInize ist berechtigt, Aufzeichnungen früher zu entfernen, wenn hierfür sachliche, rechtliche, datenschutzrechtliche oder technische Gründe bestehen.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet der Zugriff auf die Aufzeichnungen, auch wenn die maximale Bereitstellungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Aufzeichnungen dürfen ausschließlich intern im Unternehmen des Mitglieds durch die bestätigten teilnahmeberechtigten Personen genutzt werden.
Nicht gestattet sind insbesondere:
das Herunterladen, soweit keine Downloadfunktion angeboten wird,
die Veröffentlichung,
die Weitergabe an Dritte,
die Vorführung in eigenen Veranstaltungen,
die Verwendung für eigene Schulungs- oder Beratungsangebote,
die Bearbeitung oder
die vollständige oder auszugsweise Verbreitung.
§ 26 Nutzungsrechte an Clubinhalten und Arbeitsergebnissen
Sämtliche von HumAInize bereitgestellten Inhalte, Konzepte, Präsentationen, Vorlagen, Videos, Aufzeichnungen, Methoden, Prompts, Workflows, Checklisten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.
Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Nutzung im eigenen Unternehmen.
Während der aktiven Clubmitgliedschaft rechtmäßig heruntergeladene Vorlagen, Checklisten und Arbeitsmaterialien dürfen auch nach Beendigung der Mitgliedschaft für eigene interne betriebliche Zwecke weiterverwendet werden.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet der Zugang zur Onlinebibliothek.
Ein Anspruch auf erneuten Zugriff oder nachträgliche Bereitstellung früher verfügbarer Inhalte besteht nicht.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von HumAInize nicht gestattet sind insbesondere:
Weiterverkauf,
Unterlizenzierung,
Veröffentlichung,
öffentliche Zugänglichmachung,
Weitergabe an unberechtigte Dritte,
Aufnahme in eigene Mitgliederbereiche,
Nutzung als eigenes Schulungs- oder Beratungsmaterial,
Nutzung für entgeltliche Kurse, Workshops oder Beratungsprodukte,
systematische Vervielfältigung einer Mitgliederbibliothek und
Entfernung von Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweisen.
Innerhalb des Mitgliedsunternehmens dürfen freigegebene Vorlagen und Arbeitsmaterialien auch anderen Beschäftigten zur internen Umsetzung zugänglich gemacht werden, soweit:
keine Zugangsdaten oder vollständigen Aufzeichnungen weitergegeben werden,
das Material nicht öffentlich zugänglich gemacht wird,
die Nutzung ausschließlich intern erfolgt und
vorhandene Urheber- und Herkunftshinweise erhalten bleiben.
Individuell für den Kunden erstellte Arbeitsergebnisse dürfen nach vollständiger Zahlung für die vereinbarten internen Geschäftszwecke verwendet werden.
Vorbestehende Methoden, Komponenten, Vorlagen, Softwarebibliotheken, allgemeine Lösungen, Erfahrungswerte und wiederverwendbare Bestandteile von HumAInize verbleiben bei HumAInize.
Die Herausgabe von Quellcode, editierbaren Ursprungsdateien, Administrationszugängen oder Entwicklungsdokumentationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechte Dritter, insbesondere an Standardsoftware, Open-Source-Komponenten und externen Plattformen, bleiben unberührt.
§ 27 Inhalte und Rechte des Kunden
Der Kunde räumt HumAInize an den von ihm bereitgestellten Inhalten die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Der Kunde versichert, dass die bereitgestellten Inhalte:
rechtmäßig verwendet werden dürfen,
keine Rechte Dritter verletzen und
im vereinbarten Umfang verarbeitet werden dürfen.
Wird HumAInize aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde HumAInize von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
HumAInize wird den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit geben, an der Verteidigung mitzuwirken.
§ 28 Vertraulichkeit und anonymisierte Erkenntnisse
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ebenfalls zwischen den Mitgliedern und teilnahmeberechtigten Personen des HumAInize Business Clubs.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere:
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
interne Prozesse und Arbeitsabläufe,
Kunden- und Mitarbeiterinformationen,
technische Dokumentationen,
Zugangsdaten,
Strategien,
Kalkulationen,
Geschäftszahlen,
Probleme und Fehler,
nicht öffentliche Unternehmensinformationen und
ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Inhalte.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags oder zur Teilnahme am Club verwendet werden.
Vertrauliche Inhalte aus dem Club dürfen außerhalb des Clubs weder veröffentlicht noch für eigene Akquise-, Marketing-, Beratungs- oder Schulungszwecke verwendet werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Soweit rechtlich zulässig, ist die andere Partei vor einer gesetzlich oder behördlich erforderlichen Offenlegung zu informieren.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach deren Beendigung fort.
Gesetzliche Geheimhaltungs- und Geschäftsgeheimnisschutzpflichten mit einer längeren Dauer bleiben unberührt.
HumAInize darf allgemeine fachliche Erkenntnisse aus Beratungen, Projekten und im Club behandelten Fällen in vollständig anonymisierter und nicht auf den Kunden, das Mitglied oder dessen Unternehmen rückführbarer Form verwenden, insbesondere für:
neue Clubinhalte,
Checklisten,
Vorlagen,
allgemeine Fachbeiträge,
Schulungsmaterialien und
die Weiterentwicklung des Leistungsangebots.
Eine namentliche Nennung, ein Testimonial, eine erkennbare Fallstudie, ein Logo oder die Verwendung identifizierbarer Unternehmensinformationen erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe des betroffenen Kunden oder Mitglieds in Textform.
§ 29 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
HumAInize verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden insbesondere zur:
Vertragsanbahnung,
Vertragsdurchführung,
Abrechnung,
Kommunikation,
Zahlungsabwicklung und
Bereitstellung der gebuchten Leistungen.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HumAInize.
Soweit HumAInize im Rahmen einer Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung, Bereitstellung und Nutzung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass:
eine geeignete Rechtsgrundlage besteht,
erforderliche Informationen erteilt wurden,
notwendige Einwilligungen vorliegen,
Daten nur im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden und
keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ohne vorherige Abstimmung übermittelt werden.
Zugangsdaten und sensible Informationen sind über angemessene sichere Übermittlungswege bereitzustellen.
Die Aufzeichnung von Live-Terminen oder Workshops erfolgt nur, wenn dies angekündigt wurde und die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 30 Mängel und Nacherfüllung
Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder in einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
Maßgeblich für die Beurteilung einer Leistung sind die ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibung und der vereinbarte Verwendungszweck.
Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Feststellung unverzüglich und nachvollziehbar in Textform mitzuteilen.
Eine Mängelmeldung soll insbesondere enthalten:
eine Beschreibung des Fehlers,
den Zeitpunkt und die Umstände seines Auftretens,
verwendete Systeme und Versionen,
Schritte zur Reproduktion sowie
geeignete Screenshots oder Protokolle.
Bei berechtigten Mängeln ist HumAInize zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Kein von HumAInize zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung beruht auf:
einer nicht vorgesehenen Nutzung,
Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
einer ungeeigneten Systemumgebung,
fehlenden oder abgelaufenen Drittlizenzen,
Änderungen externer Schnittstellen,
unrichtigen oder unvollständigen Kundendaten,
unterlassener Mitwirkung oder
einem Ausfall externer Anbieter.
Unterstützungsleistungen bei einer unbegründeten Mängelmeldung können nach Aufwand berechnet werden, wenn der Kunde erkannt hat oder bei angemessener Prüfung hätte erkennen können, dass kein von HumAInize zu vertretender Mangel vorliegt.
§ 31 Haftung
HumAInize haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet HumAInize nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von HumAInize.
Für Datenverluste haftet HumAInize im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
HumAInize haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde ausschließlich auf Grundlage ungeprüfter KI-Ausgaben, Empfehlungen, Prognosen oder automatisierter Ergebnisse trifft, soweit HumAInize nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
HumAInize haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Änderung oder Einstellung externer Plattformen und Dienste, soweit HumAInize die Störung oder Änderung nicht zu vertreten hat.
HumAInize haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Empfehlungen oder Leistungen anderer Clubmitglieder, Gastreferenten oder externer Fachleute, soweit sich HumAInize deren Verhalten nicht rechtlich zurechnen lassen muss.
Die eigenverantwortliche Umsetzung der im Club vermittelten Inhalte, Vorlagen und Empfehlungen erfolgt auf Verantwortung des Mitglieds.
§ 32 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 33 Vertragsbeendigung bei Projekt- und Beratungsleistungen
Soweit ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann er von jeder Partei unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden.
Bei projektbezogenen Verträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.
Im Falle einer Vertragsbeendigung sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen zu vergüten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
eine Partei erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt,
der Kunde trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt oder
die Fortsetzung des Vertrags aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 34 Änderungen dieser AGB bei laufenden Vertragsverhältnissen
Für laufende Mitgliedschaften und sonstige Dauerschuldverhältnisse kann HumAInize diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
Änderungen gesetzlicher Vorgaben,
neuer oder geänderter Rechtsprechung,
Änderungen der eingesetzten Plattformen,
Erweiterung oder Umstrukturierung der Leistungen,
Schließung unbeabsichtigter Regelungslücken oder
erforderlichen redaktionellen Klarstellungen.
Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verändern, werden nicht allein auf Grundlage dieser Klausel vorgenommen.
HumAInize informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten einer wesentlichen Änderung in Textform.
Soweit eine Änderung den Kunden nicht lediglich begünstigt oder rein redaktioneller Art ist, kann der Kunde das Vertragsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Ende des davorliegenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Auf das Kündigungsrecht wird HumAInize in der Änderungsmitteilung hinweisen.
Die dauerhafte Gründungspreisgarantie gemäß § 21 bleibt von einer Änderung dieser AGB unberührt.
§ 35 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von HumAInize, soweit sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bayreuth, sofern der Kunde:
Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
HumAInize bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 36 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
Individuelle Abreden zwischen HumAInize und dem Kunden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website von HumAInize abrufbar und kann dort gespeichert beziehungsweise ausgedruckt werden.
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